Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Blick in den Lesesaal der Bibliothek im Juridicum. (Foto: Maike Glöckner)

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Schwerpunktbereich (Steuerrecht)

Schwerpunktbereich "Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht"
3. Wahlbereich - Steuerrecht

Warum gerade dieser Wahlbereich des Schwerpunkts?

 Sowohl das Steuerrecht als auch das Bilanzrecht sind juristische Materien, die mit rechtswissenschaftlichen Methoden erschlossen und angewendet werden, mit denen sich aber die Mehrzahl der Jura­studenten während des Studiums nicht beschäftigt. Die Gründe dafür sind vielfäl­tig. Steuerrecht und Bilanzrecht gelten als zu speziell, zu schwierig, als unjuristische Techniken zur Ermittlung von Gewin­nen und Steuer­schulden, als Domäne der Wirtschaftswissenschaftler.

Auf dem juristischen Arbeitsmarkt sind indessen fundierte steuerrechtliche und bilanzrechtliche Kenntnisse außerordentlich gefragt. Zahlreiche juristische Entscheidungen, die im Laufe des späteren Berufslebens als Richter oder Staatsanwalt, als Verwaltungsjurist, als Justitiar eines Unternehmens oder Verbandes oder als Rechtsanwalt zu treffen sind, erfordern steuerrechtliche oder bilanzrechtliche Grundkenntnisse. Einige Beispiele seien genannt:

  • Über die Rechtsform eines Unternehmens kann nicht entschieden werden, ohne daß die steuerlichen Folgen bedacht werden. Gute juristische Berater zeichnen sich dadurch aus, daß sie die steuerlichen Vor- oder Nachteile einer Rechtsform nur als einen von mehreren Entscheidungsfaktoren verstehen.
  • Ein Rechtsanwalt oder Unternehmensjurist, der mit der Formulierung eines Gesellschaftsvertrages betraut ist, muß die steuerlichen Konsequenzen der jeweiligen Gestaltung erkennen, um unerwünschte Folgen vermeiden oder wenigstens deren Risiko angemessen zwischen den Parteien verteilen zu können.
  • Ein Zivilrichter kann mit der Frage konfrontiert sein, ob der Mandant eines Steuer­beraters Schadensersatz wegen einer fehlerhaften steuerrechtlichen Beratung verlangen kann. Der BGH hatte über die Haftung der Stadt Köln zu entscheiden, weil ein Dezernent einen ausländischen Dirigenten überredet hatte, einen zweiten Wohnsitz in Köln zu begründen und dabei die steuerlichen Konsequenzen verkannt hatte (vgl. dazu das Urteil des OLG Köln vom 13.03.2009, 20 U 128/05 unter: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/20_U_128_05urteil20090313.html   ). Geht es in einem Prozeß um die Haftung eines Kommanditisten, kann es auf bilanzrechtliche Kenntnisse ankommen.
  • Ein Staatsanwalt muß beurteilen können, ob die objektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung erfüllt sind. Dazu sind regelmäßig auch Kenntnisse des Bilanzrechts erforderlich.
  • Der Geschäftsführer einer GmbH, der sich nicht selbst schadensersatzpflichtig machen und eine Haftung für Steuerschulden der GmbH vermeiden will, muß er die Kapitalschutzfunktion der Handelsbilanz beurteilen können und wissen, welche steuerrechtlichen Pflichten er als Organ der GmbH zu erfüllen hat. Auch die Insolvenzreife der GmbH wird er ohne bilanzrechtliche Kenntnisse nicht beurteilen können.

Diese Beispiele zeigen, daß die Beschäftigung mit dem Steuerrecht und dem Bilanz­recht sich nicht darin erschöpft, Belege zu sammeln und Steuererklärungen auszu­füllen oder Buchführungsprogramme zu bedienen, sondern interessante juristische Fragestellungen aufwirft. Juristen, die über solide Kenntnisse im Steuerrecht und im Bilanzrecht verfügen, haben daher hervorragende Berufsaussichten. Dies belegen Stellenangebote in juristi­schen Fachzeitschriften, aber auch zahlreiche Anfragen renommierter Kanzleien.

Das Veranstaltungsangebot im Schwerpunktbereich Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht - Wahlbereich Steuerrecht - versucht diesem Bedarf Rech­nung zu tragen. Es umfaßt die Veranstaltungen „Allgemeines Steuerrecht (Steuerverfassungs- und Verfahrensrecht)“, „Unternehmenssteuerrecht“, Handels- und Steuerbilanzrecht, ein Kolloquium zum Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht sowie regelmäßige Seminare zu aktuellen steuerrechtlichen oder bilanzrechtlichen Themen. Ergänzt wird dieses Angebot durch die im Rahmen des Studiengangs Wirtschaftsrecht vorgesehenen Vorlesungen Einkommensteuerrecht und Umsatzsteuerrecht.

Es werden Schwerpunktarbeiten zum Kapitalgesellschaftsrecht, zum Steuerverfassungs- und verfahrensrecht, zum Unternehmensteuerrecht sowie zum Handels- und Steuerbilanzrecht angeboten.

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