Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Blick in den Lesesaal der Bibliothek im Juridicum. (Foto: Maike Glöckner)

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70. Deutscher Juristentag in Hannover (16.-18.9.2014)

v.l.n.r.: Jan Beier, Claudia Engelhardt

v.l.n.r.: Jan Beier, Claudia Engelhardt

Vom 16. bis 18. September war eine kleine Vertretung unseres Lehrstuhls auf dem diesjährigen 70. DJT. Wir fuhren nach Hannover, um Vorträge der Abteilung Prozessrecht, sowie die Vorträge und Diskussionen der Abteilung Wirtschaftsrecht zu besuchen.

Am Mittwochmorgen machten die prozessrechtlichen Vorträge den Anfang. Es referierten der Präsident des LG Heidelberg Michael Lotz und der BGH-Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Vorwerk zu der Frage, ob die Richter im Zivilprozess noch zeitgemäß seien. Das Gutachten dazu erstellte Prof. Dr. Gralf-Peter Callies. Einig waren sich alle Referenten dahingehend, dass das Zivilprozessrecht einer Reformierung bedürfe. Insbesondere die Konkurrenz zum Schiedsgerichtsverfahren verlange eine gewisse Umstrukturierung und vor allem spezialisiertere Richter und flexiblere Zuständigkeiten. Zur Umsetzung dieser Ziele wurden verschiedene Methoden vorgeschlagen: Einrichtung von Spezialkammern für komplexe und schwierige Fälle an den Land- und u.U. auch Amtsgerichten (bspw. in Bau- oder Arzthaftungssachen), stärkere Spezialisierung der Richter durch Nachweis von Fortbildungen, Hinzuziehung von nichtjuristischen fachkundigen Laienrichtern, Möglichkeit eines Ad-hoc-Beschlusses über eine vom jahresgeschäftsverteilungsplan abweichende Zuständigkeit. In Handelssachen wurde außerdem empfohlen, spezielle Kammern für internationale Handelssachen zu errichten, bei denen der Prozess auch auf Englisch geführt werden kann.

Um 11 Uhr am Mittwochvormittag begannen die Vorträge der Abteilung Wirtschaftsrecht. Es referierten Frau RA Dr. Viola Sailer-Coceani, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom Dr. Thomas Kremer und Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe H. Schneider zu Problemen und Reformmöglichkeiten im Organhaftungsrecht. Prof. Dr. Gregor Bachmann erstellte das Gutachten. Nach der Mittagspause wurden die Reformvorschläge zum materiellen Organhaftungsrecht diskutiert. Am Donnerstag begannen die Diskussionen zu Fragen der Durchsetzbarkeit solcher Ansprüche. Weitgehende Einigkeit zeigten Referenten und Diskutierende dahingehend, dass das Organhaftungsrecht keiner grundsätzlichen Reform bedürfe. Insbesondere die Business Judgement Rule des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG habe sich bewährt. Lediglich an einigen Stellen seien kleine Justierungen nötig oder jedenfalls möglich. Schnell zeigte sich in der Diskussion auch, dass – von einigen wenigen Ausnahmen, die eine Beschränkung der Haftung der Organmitglieder gänzlich ablehnten – die Großzahl der Anwesenden die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung der Organmitglieder in der Satzung ermöglichen wollten. Eine gesetzliche Haftungsbeschränkung – etwa durch gesetzliche Haftungshöchstgrenzen – wurde weitgehend abgelehnt. Die Fragen der Durchsetzbarkeit von Organhaftungshaftungsansprüchen wurden demgegenüber intensiver diskutiert. Insbesondere die teilweise vorgeschlagene Übertragung der Klagebefugnis auf die Bafin löste kontroverse Diskussionen aus. Einzelheiten können den online abrufbaren Thesen der Referenten und Gutachter, sowie dem bald erscheinenden Verhandlungsband zum 70. DJT entnommen werden.

Neben dem straffen Tagungsprogramm blieb dennoch etwas Zeit, Hannover zu erkunden – wozu uns auch das schöne Wetter einlud.

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